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Problemstellung
Einleitung
Das Handbuch für die Erstellung der Fleischversorgungsbilanzen wurde ausgehend von verschiedenen Unterlagen erstellt, darunter:
Das Handbuch kann nach dem gegenwärtigen Stand nicht als fertiggestellt betrachtet werden. Die Mitgliedstaaten haben nämlich eine Reihe von TAPAS-Maßnahmen durchgeführt, um die Fleischbilanzen zu verbessern, und dies muss berücksichtigt werden.
Im Verlauf der Ausarbeitung des vorliegenden Handbuchs haben sich mehrere Fragen ergeben. Für ihre Beantwortung ist ein gewisser gemeinsamer Ansatz erforderlich.
Sonstige Verwendungen
Das Prinzip der Bilanz ist die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Aufkommen und Verwendung. In den Fleischbilanzen werden jedoch bestimmte Verwendungen nicht erfasst, und zwar vor allem die industrielle Verwendung und die Futtermittel. Auf jeden Fall sind die Bilanzen hauptsächlich auf die menschliche Ernährung ausgerichtet.
Problem
Es wäre zweckmäßig, nicht nur für den Posten, der sich auf den Nahrungsverbrauch bezieht, sondern auch für die übrigen Bilanzposten Daten einzutragen. Kann es dadurch zu einem Bruch in der Reihe gegenüber der Vergangenheit kommen und wird es nötig sein, bestimmte Koeffizienten zu ändern?
Liste der Fleischerzeugnisse
Die Liste der Fleischerzeugnisse wird für den Außenhandel verwendet. Sie ermöglicht erstens, festzustellen, welche Erzeugnisse für die Berechnung der Bilanz berücksichtigt werden müssen. Zweitens erlaubt sie es, mit Hilfe von Umrechnungskoeffizienten eine Entsprechung zwischen Warengewicht und Schlachtkörperäquivalent herzustellen.
Die Produktliste basiert auf der Nomenklatur KN9800.
Probleme
Die Liste verändert sich ständig. Es muss geprüft werden, ob neue Produkte aufgenommen werden müssen.
Was die Umrechnungskoeffizienten betrifft, so kann der Eurostat-Vorschlag durch einen nationalen Koeffizienten ersetzt werden. Mit Hilfe der von jedem Land übermittelten Koeffizienten (siehe Arbeitstabellen) kann Eurostat bei Bedarf die Koeffizienten überarbeiten.
Für die aus Fleisch von mehreren Tierarten bestehenden Produkte gibt es keine Untergliederung nach Arten. Tatsächlich sind in der Liste keine Produkte aufgeführt, die Fleisch von mehreren Arten enthalten. Bestimmte Produkte mit unterschiedlichen Codes und ähnlichen Namen werden für mehrere Arten und für die Schlachtnebenerzeugnisse definiert (z.B. Würste und Würstchen).
Meldeschwellen für den innergemeinschaftlichen Handel
Im innergemeinschaftlichen Handel wurden sowohl für die Ausfuhren als auch für die Einfuhren Meldeschwellen eingeführt. Dabei entwickelten sich unterschiedliche Praktiken:
Problem
Aus diesen Praktiken ergeben sich Inkohärenzen in den Bilanzen:
Internationaler Handel mit lebenden Tieren
Der internationale Handel mit lebenden Tieren erstreckt sich auf:
Die Kombinierte Nomenklatur (KN) macht vor allem bei Schweinen, Schafen und Ziegen nicht immer einen Unterschied zwischen Schlachttieren und sonstigen Tieren.
Problem
Die Berechnung der Bruttoeigenerzeugung basiert auf der Zahl der geschlachteten Tiere und auf dem Saldo des internationalen Handels. Es können zwei Ansätze verfolgt werden:
- ein Ansatz, bei dem strikt vom Standpunkt der Fleischproduktion ausgegangen wird:
Um die Fleischproduktion ausgehend von einheimischen Tieren zu ermitteln, dürfen auf der Ebene des Handels nur importierte oder exportierte Schlachttiere berücksichtigt werden;- ein Ansatz, bei dem vom Selbstversorgungsgrad" ausgegangen wird:
Das Lebendvieh stellt ein Produktionspotenzial dar, das bei späterer Nutzung zur Deckung des Bedarfs des jeweiligen Landes führen kann.Es müsste ein realistischer Ansatz gewählt werden, bei dem für die Fleischproduktion nur die Schlachttiere berücksichtigt werden, die im Erzeugerland geschlachtet, importiert oder exportiert werden. In diesem Fall muss untersucht werden, wie die sonstigen vermarkteten Tiere in das nationale BIP integriert werden.
Bewertung der Bestände
In den Fleischversorgungsbilanzen wird das Prinzip der Bestandsveränderungen berücksichtigt. Eine Bestandsveränderung ist die Differenz zwischen den Beständen zu Beginn und den Beständen am Ende des Rechnungsjahres.
Die Bestände setzen sich aus Fleisch und Fleischerzeugnissen zusammen.
Grundsätzlich soll die für den internationalen Handelsverkehr verwendete Produktliste zur Bewertung der Bestände genutzt werden.
Problem
Einige Länder übermitteln keine Bestandsveränderungen, Anfangsbestände und Endbestände.
Die Verfahren zur Bewertung der Bestände müssten geklärt werden, oder die berücksichtigten Elemente (Produkte) müssten definiert werden.
Werden die Bestandsveränderungen als unerheblich betrachtet? In der Bilanz machen sie ungefähr 0,5 % des Aufkommens aus.
Definitionen
Ausgehend von den in den Mitgliedstaaten erstellten Fleischversorgungsbilanzen berechnet Eurostat die Bilanz der Europäischen Union. Es werden Bilanzen für das Fleisch der einzelnen Tierarten und für die Schlachtnebenerzeugnisse erstellt, die hauptsächlich für den Nahrungsverbrauch bestimmt sind. Um die Kohärenz zu gewährleisten, sollten jedoch auch die sonstigen Verwendungen erscheinen, darunter als wichtigste Futtermittel und industrielle Verwendung.
Entsprechend den Tierarten, die das Fleisch liefern, wird zwischen mehreren Bilanzen unterschieden:
Grundprinzip
In den Fleischversorgungsbilanzen werden Aufkommen und Verwendung des Fleisch" genannten Produkts gegenübergestellt. Die Bilanz kann wie folgt schematisch dargestellt werden:
Allgemeine Struktur der Versorgungsbilanzen
CHART
Die Bilanzen werden zunächst von den Mitgliedstaaten im Rahmen eines Gentlemen-Agreement erstellt. Ausgehend von den nationalen Bilanzen wird für die Europäische Union eine Versorgungsbilanz erstellt. Dabei wird jedes Land wie eine große Produktionseinheit betrachtet. Der Unterschied zwischen der Union und den Mitgliedstaaten besteht darin, dass die Union nicht den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten, sondern nur den Warenverkehr zwischen der Union und den Ländern außerhalb der Union berücksichtigt.
Eine weitere Besonderheit bei der Erstellung der Fleischversorgungsbilanzen besteht darin, dass der internationale Handel mit lebenden Tieren, mit Fleisch und mit Fleischerzeugnissen berücksichtigt wird. Darauf wird bei der Behandlung des Aufkommens noch eingegangen werden.
Methodikmerkmale
Der Stand der Fleischversorgung wird anhand folgender Elemente ermittelt:
Beim Berechnungsverfahren müssen die besonderen Bedingungen der Fleischproduktion berücksichtigt werden, d.h. es muss geklärt werden, ob die für die Fleischproduktion geschlachteten Tiere inländischer oder ausländischer Herkunft sind. Diese Unterscheidung wird in den Schlachthöfen nicht immer vorgenommen. Man muss deshalb den Anteil des Außenhandels mit lebenden Tieren kennen, um die Inlandserzeugung auf der Basis der Eigenmittel eines Landes, nämlich der aus dem Land selbst stammenden Tiere, zu ermitteln.
Der Außenhandelssaldo umfasst alle lebenden Tiere einschließlich derjenigen, die nicht unmittelbar zur Schlachtung bestimmt sind. Der Begriff der Versorgung umfasst auch das Fleischpotenzial" der lebenden Tiere, die später geschlachtet werden, wobei dieses Potenzial im Außenhandel inbegriffen ist.
Erzeugnisse
In den Bilanzen wird das Fleisch derjenigen Tiere erfasst, das zum Zeitpunkt der Schlachtung für zum Verbrauch geeignet erklärt wird, unabhängig vom Ort der Schlachtung. Das für zum Verbrauch ungeeignet erklärte Fleisch (von kranken oder toten Tieren) erscheint nicht in den Bilanzen.
Die einzelnen Erzeugnisse (Tierarten, Kategorien, Fleisch und Fleischerzeugnisse), die bei der Erstellung der Bilanzen Berücksichtigung finden, sind im Anhang aufgeführt.
Die Anhänge enthalten:
Bezugsgebiet
Die Versorgungsbilanzen werden für das Zollgebiet der Mitgliedstaaten erstellt, das definiert wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1172/95 des Rates vom 22. Mai 1995 über die Statistiken des Warenverkehrs der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 374/98.
Bezugszeitraum
Die Bilanzen werden nach Kalenderjahren erstellt (1. Januar - 31. Dezember).
Einheit
Die Einheit für Fleisch ist 1000t Schlachtkörpergewicht, für Schlachtnebenerzeugnisse 1000t Produktgewicht.
Für einige Tierarten wurde das Schlachtkörpergewicht durch die Entscheidungen 94/432/EWG, 94/433/EWG und 94/434/EWG der Kommission wie folgt definiert:
- Schweine:
Schlachtgewicht: Kaltgewicht eines ganzen oder längs der Mittellinie geteilten Körpers eines geschlachteten Schweines, ausgeblutet und ausgeweidet, ohne Zunge, Borsten, Klauen, Geschlechtsorgane, Flomen, Nieren und Zwerchfell.- Rinder:
Das Schlachtgewicht ist das Kaltgewicht des Tierkörpers eines geschlachteten, entbluteten, enthäuteten und ausgeweideten Tieres ohne Geschlechtsorgane, ohne Füße (in Höhe des Carpus und des Tarsus abgetrennt), ohne Kopf, ohne Schwanz, ohne Nieren und das sie umgebende Fett sowie ohne Euter.- Schafe und Ziegen:
Schlachtgewicht: Kaltgewicht des Tierkörpers eines geschlachteten, entbluteten, enthäuteten und ausgeweideten Tieres ohne Kopf (in Höhe der Gelenkverbindung Atlas-Hinterhauptbein abgetrennt), Füße (in Höhe der Karpometakarpal- bzw. Tarsometatarsalgelenke abgetrennt), Schwanz (zwischen dem sechsten und siebten Schwanzwirbel abgetrennt) und Geschlechtsorgane (einschließlich Euter). Die Nieren und das sie umgebende Fett sind im Tierkörper enthalten.Da die übrigen Tierarten nicht Gegenstand spezifischer Rechtsvorschriften sind, wird davon ausgegangen, dass das Schlachtkörpergewicht stets dem Gewicht des kalten Schlachtkörpers entspricht:
- Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel:
Das Schlachtgewicht ist das Kaltgewicht des Tierkörpers eines geschlachteten, entbluteten, enthäuteten und ausgeweideten Tieres ohne Kopf, ohne Schwanz, ohne Euter und ohne einen Teil der Gliedmaßen. Nieren, Nierenfett und beim Zerlegen anfallendes Fett sind enthalten, Schlachtfett ist nicht enthalten.- Anderes Fleisch:
Es handelt sich um das Schlachtkörperkaltgewicht (analog zu dem Fleisch anderer Tierarten), entblutet, ausgeweidet, evtl. gerupft oder enthäutet und nach Entfernung bestimmter Körperteile (Schwanz, ...).Lebende Tiere, entbeintes Fleisch sowie Fleischerzeugnisse werden stets mit Hilfe von Umrechnungskoeffizienten in Schlachtkörperäquivalent umgerechnet. Die Liste der Erzeugnisse und die Eurostat-Umrechnungskoeffizienten sind in den Anhängen aufgeführt. Die Liste basiert auf der Kombinierten Nomenklatur. Sie kann von den Ländern ergänzt werden, wenn nicht enthaltene Erzeugnisse von besonderem Interesse sind.
Schlachtnebenerzeugnisse werden definiert als beim Schlachten der zum Nahrungsverbrauch bestimmten Tiere anfallende genießbare Schlachtnebenerzeugnisse. Zur industriellen Verwendung bestimmte Schlachtnebenerzeugnisse sind nicht inbegriffen. Zu den Schlachtnebenerzeugnissen gehören vor allem: Leber, Lunge, Herz, Milz, Maul, Backen mit Knochen, Gehirn, Zunge, Füße mit Behaarung, grüner Pansen, Gekröse und Netz, Blut ... Je nach Tierart existieren die in der Liste aufgeführten Schlachtnebenerzeugnisse unter Umständen nicht oder werden nicht verwendet. Die Verwendung kann auch je nach Land unterschiedlich sein.
Marktbilanz
Mit Blick auf die Produktionsweise und die Standards im Bereich Hygiene und öffentliche Gesundheit wird nur eine Marktbilanz in Erwägung gezogen. Unter diesen Umständen kann man nicht davon ausgehen, dass ein signifikanter Teil der Produktion in der Landwirtschaft verwendet wird.
Internationaler Handel
Es wird zwischen dem Handel zwischen Mitgliedstaaten und dem Handel mit Drittländern unterschieden. Deshalb enthalten die Einfuhren und Ausfuhren stets eine Untergliederung für den innergemeinschaftlichen Handel. So kann der Handel der Europäischen Union mit den Drittländern ermittelt werden.
Die Genauigkeit der Daten über den innergemeinschaftlichen Handel wird durch die Verwendung von Meldeschwellen, die je nach Mitgliedstaaten und auch für Einfuhren und Ausfuhren verschieden sind, oder durch Unterlassung der Meldung beeinträchtigt. Daraus ergibt sich, dass die Schätzungen für den innergemeinschaftlichen Handel zu niedrig angesetzt sind.
Auf der Ebene EUR-15 wird der innergemeinschaftliche Handel nicht mehr berücksichtigt, denn es geht darum, den Handel der EU mit den Drittländern zu bewerten.
Bilanzposten
Die Bilanzposten sind in den drei Abschnitten zusammengefasst, zu deren Erstellung sie beitragen:
Die Zahl hinter der Benennung des Bilanzpostens entspricht dem bei der Erfassung der Daten verwendeten Code.
Verwendbare Erzeugung (12)
Die Gesamttonnage des von den Gesundheitsbehörden als für den Nahrungsverbrauch geeignet anerkannten Fleisches. Dieses Fleisch stammt von allen im Land geschlachteten Tieren unabhängig davon, ob es sich dabei um Tiere aus dem Inland oder dem Ausland handelt. Neben den Schlachtungen in Schlachthöfen müssen auch die Hausschlachtungen berücksichtigt werden.
Die verwendbare Erzeugung kann auch ausgehend von der Bruttoeigenerzeugung und dem Saldo des internationalen Handels mit für zur Schlachtung bestimmten lebenden Tieren ermittelt werden.
Bruttoeigenerzeugung (1)
Die Bruttoeigenerzeugung eines Landes kann definiert werden als die aus dem Viehbestand dieses Landes hervorgegangene Erzeugung. Sie wird in der Anzahl der Tiere ausgedrückt.
In den Rechtsvorschriften wird sie definiert als die Summe der Schlachtungen und des Saldos des Außenhandels mit lebenden Schlachttieren, das sind Schlachtungen + Ausfuhren - Einfuhren.
Einfuhren von lebenden [Schlacht-]Tieren (6 & 8)
Es handelt sich um die lebenden Tiere, die in den Kreislauf von Erzeugung und Verbrauch eines Landes einbezogen werden.
Dabei wird nach dem Ursprung der Tiere unterschieden, um den innergemeinschaftlichen Handel und den Handel mit Drittländern zu ermitteln.
Ausfuhren von lebenden [Schlacht-]Tieren (2 & 4)
Es handelt sich um die ebenden Tiere, die nicht in den Kreislauf von Erzeugung und Verbrauch eines Landes einbezogen, sondern in ein anderes Land befördert werden.
Es wird nach den Bestimmungsorten der Tiere unterschieden, um den innergemeinschaftlichen Handel und den Handel mit Drittländern zu ermitteln.
Verwendbare Erzeugung (12)
Die verwendbare Erzeugung eines Landes wird errechnet als:
Bruttoeigenerzeugung+Einfuhren-Ausfuhren.
Anhand der Schlachtungen ist jedoch die verwendbare Erzeugung leichter zu ermitteln.
Aufkommen (99)
Definitionsgemäß wird davon ausgegangen, dass sich das Aufkommen eines Landes zusammensetzt aus der verwendbaren Erzeugung, den Einfuhren von Fleisch oder Fleischprodukten und den Beständen zu Beginn des Rechnungsjahres.
Verwendbare Erzeugung (12)
Die verwendbare Erzeugung wurde definiert als die Fleischproduktion durch die Schlachthöfe eines Landes und durch einige Hausschlachtungen.
Einfuhren (20 & 24)
Hierunter fallen die Einfuhren von Fleisch und Fleischerzeugnissen.
Die Liste der berücksichtigten Produkte ist im Anhang enthalten.
Um eine Entsprechung zwischen dem Gewicht des Endprodukts und einem Schlachtkörpergewicht herzustellen, werden technische Koeffizienten verwendet. Eurostat liefert Koeffizienten, doch können die Länder ihre eigenen Koeffizienten verwenden. Die Koeffizienten werden in den Arbeitstabellen angegeben.
Die Produktliste verändert sich entsprechend der Weiterentwicklung der Warennomenklatur des internationalen Handels.
Bestände zu Beginn des Rechnungsjahres
Für die Bilanzen werden die Anfangsbestände in einem Rechnungsjahr grundsätzlich als Aufkommen betrachtet. Ein anderer Ansatz besteht jedoch darin, nur die Bestandsveränderungen zu berücksichtigen. Dieser Ansatz wurde für die Fleischversorgungsbilanzen verwendet.
Aufkommen (99)
Dieser Posten stellt die in einem Land für die Verwendung und den Verbrauch verfügbare Fleischmenge dar.
Grundsätzlich entspricht das Aufkommen der Verwendung.
Verwendung
Es werden mehrere Fleischverwendungen berücksichtigt:
Ausfuhren von Fleisch oder Fleischerzeugnissen
(30 und 34)Die Ausfuhren werden als Verwendungen betrachtet.
Die obigen Anmerkungen zu den Einfuhren von Fleisch oder Fleischerzeugnissen gelten auch für die Ausfuhren.
Bestandsveränderungen (45)
Die Bestandsveränderungen entsprechen der Entwicklung der Bestände im Bezugszeitraum. Sie werden ermittelt durch Bildung der Differenz zwischen den Anfangs- und den Endbeständen des Zeitraums.
Eine negative Bestandsveränderung bedeutet eine Verringerung der Bestände und damit eine Verwendung. Eine positive Bestandsveränderung bedeutet eine Zunahme der Bestände, also keine Verwendung.
In dem Begriff Bestände sind enthalten:
Nicht berücksichtigt werden:
Endbestände
Dieser Bilanzposten lässt in Verbindung mit dem Posten Anfangsbestände" die Bestandsveränderungen erkennen. Wenn für die Fleischversorgungsbilanzen der Ansatz Bestandsveränderungen" gewählt wird, wird der Posten Endbestände" nicht verwendet.
Inlandsverwendung (50)
Die Inlandsverwendung entspricht dem Fleischverbrauch eines Landes. Sie kann auf zweierlei Weise errechnet werden:
Da die Betonung auf den Nahrungsverbrauch gelegt wurde, werden die Fleischbilanzen nicht nach dem zweiten Ansatz untergliedert. Wenn für alle Posten Inlandsverwendung" Zahlen bereit gestellt würden, gäbe es genauere Bilanzen.
Verluste (53)
Dieser Posten betrifft die Verluste im Laufe der Vermarktung: Lagerung, Transport, Verarbeitung und Verpackung.
Grundsätzlich wird das im Laufe der Erzeugung als nicht für den Verbrauch geeignet erklärte Fleisch nicht berücksichtigt, denn dieses Fleisch wird bei der Schlachtung beseitigt und nicht erfasst. Hingegen wird Fleisch, das während der Vermarktung seine Eignung zum Verbrauch verliert, verbucht.
Gegenwärtig enthalten die Bilanzen keine Auskünfte über Verluste. In Wirklichkeit gibt es keine genaue Verbuchung der Verluste, sondern sie werden durch Anwendung eines Koeffizienten geschätzt.
Futtermittel (55)
Die als Futtermittel verwendeten Fleischerzeugnisse werden verbucht. Grundsätzlich wird diese Art von Erzeugnissen in der Landwirtschaft nicht direkt verwendet: um die verwendeten Mengen zu erfassen, genügt die Marktbilanz.
Gegenwärtig gibt es zu diesem Posten keine Daten. Nachdem im Zusammenhang mit der Verwendung von Tiermehl als Futtermittel Probleme aufgetreten sind, könnte hier eine Änderung eintreten, zumal zur Zeit Futtermittelbilanzen ausgearbeitet werden.
Menschliche Ernährung (70)
Es werden Fleisch und Fleischerzeugnisse erfasst, die für die menschliche Ernährung verwendet werden. Zur Zeit ist dies der einzige Posten der Inlandsverwendung", zu dem Daten geliefert werden.
Industrielle Verwendung (60)
Hierbei handelt es sich um die von der Industrie verwendeten Mengen, die weder zum Nahrungsverbrauch noch für Futtermittel bestimmt sind.
Die von der Nahrungsmittelindustrie für die Herstellung von Nahrungsmitteln verwendeten Mengen werden unter Nahrungsverbrauch, Futtermittel, Ausfuhren oder Bestände erfasst.
Unter dieser Position erscheinen zur Zeit keine Angaben.
Verarbeitung (65)
Im Fleischsektor gibt es keine aus der Verarbeitung hervorgehenden Produkte, die es erforderlich machen würden, dass spezifische Informationen über das verarbeitete Produkt bekannt gegeben werden.
Zusätzliche Berechnungen
Selbstversorgungsgrad (80)
Für jedes Land wird das Verhältnis zwischen Bruttoeigenerzeugung und Inlandsverwendung ermittelt.
Selbstversorgungsgrad =
(Bruttoeigenerzeugung / Inlandsverwendung) x 100Nahrungsverbrauch pro Kopf
Der Nahrungsverbrauch pro Kopf wird ermittelt, indem man den Nahrungsverbrauch durch die Zahl der Einwohner dividiert.
Die Berechnung erfolgt für die Bilanzen nach Kalenderjahren anhand der in der amtlichen Statistik zum 30. Juni enthaltenen Bevölkerungsdaten.
Die Statistiken beziehen sich auf die Wohnbevölkerung eines jeden Landes. Die normalerweise in einem Land lebenden Personen, die vorübergehend abwesend sind, werden in die Gesamtzahl der Bevölkerung einbezogen, während die vorübergehend im Land wohnenden Ausländer nicht berücksichtigt werden.
Man erhält auf diese Weise einen sichtbaren Pro-Kopf-Nahrungsverbrauch.
Datenübermittlung
Die Daten werden mit Hilfe der Tabellen in Anhang1 und 2 elektronisch übermittelt.
Als Frist ist der Monat Juni des auf das Berichtsjahr folgenden Jahres festgelegt worden.
Nationale Besonderheiten
Einfügung der von den Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern erhaltenen Anmerkungen zu den angewandten Methoden.