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Einleitung
Allgemeine Bemerkung zu allen beitrittswilligen Ländern:
Die Begriffe staatliche Unternehmen, Kooperativen und private landwirtschaftliche Betriebe (landwirtschaftliche Familienbetriebe) werden nicht in allen Ländern gleich definiert. Staatliche Unternehmen befinden sich in der Regel im Besitz des Staates und werden von ihm geführt. Bei Kooperativen und sonstigen Unternehmen handelt es sich um juristische Personen, die von mehreren Partnern finanziert werden. Diese Partner leiten das Unternehmen und teilen den Gewinn. Als private landwirtschaftliche Betriebe (landwirtschaftliche Familienbetriebe) werden hingegen solche Betriebe bezeichnet, deren Besitzer eine natürliche Person ist.
In Estland wird als Familienparzelle der Betrieb einer auf dem Land oder in der Stadt lebenden Familie bezeichnet, die landwirtschaftliche Nutzfläche oder Wald von bis zu einem Hektar Größe beziehungsweise Vieh besitzt.