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Einleitung

Um eine einwandfreie Verwaltung der gemeinsamen Agrarpolitik sicherzustellen, müssen der Europäischen Kommission regelmäßig Daten über die Entwicklung des Viehbestandes und der Fleischerzeugung sowie über die voraussichtliche Entwicklung dieser Erzeugung zur Verfügung stehen.

Während die Datensammlung und die Datenaufbereitung sowie die Organisation der Erhebung auf nationaler Ebene in der Zuständigkeit der statistischen Dienste der Mitgliedstaaten verbleiben sollten, hat die Kommission die Koordination und Harmonisierung statistischer Information auf europäischer Ebene sicherzustellen und für die harmonisierten Methoden zu sorgen, die zur Durchführung der Gemeinschaftspolitik notwendig sind.

Die Europäische Kommission, Generaldirektion Eurostat, bietet der Öffentlichkeit Daten über die europäische Landwirtschaft der Mitgliedstaaten und der Kandidatenländer in Form der Datenbank New Cronos" an. Während die Sammlung von Daten bei den Mitgliedsländern in Form von Verordnungen und Richtlinien einerseits und in Form von gentlemen-agreements" andererseits geregelt ist, erfolgt die Bereitstellung von Informationen über die Kandidatenländern bisher ausschließlich auf freiwilliger Basis. Die statistischen Informationen müssen aber in beiden Fällen durch begleitende Berichte über die angewandten Methoden ergänzt werden, um eine vollkommene Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten und den Anwendern ausreichende Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Europäische Kommission kommt dieser Aufgabe in Form von detaillierten Methodenberichten nach. Diese stellen auch wichtige Informationen für das Agris-Projekt dar. Es handelt sich hierbei um ein System, das die verfügbaren Informationen aus verschiedenen Datenbanken aufnimmt und das Möglichkeiten bietet, die Daten auf deren Kohärenz zu analysieren. Die gefundenen Inkohärenzen werden danach untersucht und mögliche Verbesserungen werden durchgeführt.

Die Methodenberichte werden in einem mehrjährigen Rhythmus durchgeführt und zwar immer dann, wenn sich einschlägige Änderungen im Bereich der tierischen Statistik ergeben. Die letzten Berichte wurden 1985 und 1991 erarbeitet. Seitdem haben sich einige fundamentale Änderungen ergeben: die Richtlinien 93/23/EWG, 93/24/EWG, 93/25/EWG und 97/77 des Rates, der Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden zur Europäischen Union, Umstellung der Methodik in den Mitgliedsländern, etc. Weiters ist ein Methodenbericht über die Statistik der tierischen Erzeugnisse auch deshalb notwendig, da die EU vor einer Erweiterung steht und den Kandidatenländern mit dieser Studie eine Unterlage geboten werden kann, die es ihnen ermöglicht, das System der tierischen Statistik in den momentanen 15 Mitgliedstaaten der EU zu analysieren und daraus Möglichkeiten und Wege abzuleiten, wie das gegenwärtige agrarstatistische System in den jeweiligen beitrittswilligen Ländern modifiziert werden kann, um es konform zu den Anforderungen der EU zu gestalten.

Für die vorliegende Studie wurden alle zur Verfügung stehenden Informationen ausgewertet und verarbeitet. Um auch wirklich den aktuellsten Stand der Methodik der tierischen Statistik darzustellen, wurde ein Fragebogen entworfen und dieser wurde im Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen Statistik der tierischen Erzeugnisse" den Delegierten aus den Mitgliedsländern und beitrittswilligen Ländern vorgestellt. Alle bei Eurostat eingelangten Fragebögen wurden für die Erstellung dieses Berichtes eingearbeitet.

Eurostat erhält die statistischen Daten der Mitgliedsländer auf der Basis von gesetzlichen Bestimmungen (Richtlinien und Entscheidungen) sowie durch gentlemen's agreements. Um Statistiken auch kosteneffizient produzieren zu können, wendet Eurostat das Agriflexprinzip" an. Das Agriflex-Prinzip" besagt, daß nicht alle Mitgliedstaaten den vorgegebenen Anforderungen in gleicher Weise nachkommen müssen. Wenn ein bestimmter Bereich landwirtschaftlicher Erzeugung in einem Land nur unbedeutend ist, kann die Zahl der geforderten Standardangaben reduziert bzw. ganz auf diese verzichtet werden. Dieses Prinzip entspricht grundsätzlich der häufig in der Marktforschung angewandten Auswahl nach dem Konzentrationsprinzip" und gewährleistet statistisch repräsentative Aussagen bei geringeren Kosten. Die Ratsrichtlinien über Tierstatistiken enthalten zahlreiche Beispiele dafür (beispielsweise die Möglichkeit, daß Mitgliedstaaten, deren Schweinebestand geringer als drei Millionen ist, nur eine Erhebung anstatt der geforderten drei durchzuführen haben). Weitere potentielle Einsparmöglichkeiten bietet die Nutzung administrativer Daten, die ausdrücklich vorgesehen ist.