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Deutschland

Die in diesem Kapitel beschriebene Methodik wird in Deutschland seit 1999 angewendet.

Viehbestandserhebungen

Schweineerhebungen

Deutschland führt zwei Schweineerhebungen pro Jahr durch, und zwar im Mai und November. Es handelt sich hierbei um integrierte Viehzählungen in dem Sinne, dass gleichzeitig auch andere Vieharten (sowie die Bodennutzung und Agrarstruktur) erhoben werden.

Die Verringerung der Anzahl der Erhebungen von drei auf zwei wird wie folgt begründet: Die jährlichen saisonalen Schwankungen bei der Anzahl der Schweine haben im Zeitablauf abgenommen und verlaufen gleichzeitig mit einer geringeren Amplitude. Im Rahmen der strukturellen Veränderungen konzentriert sich der Schweinebestand immer stärker auf immer weniger Betriebe. Dies hat zur Folge, dass sich die Anzahl der tatsächlich erfaßten Schweine in der Stichprobe erhöht, obwohl die Anzahl der Betriebe in der Stichprobe gleich bleibt.

Im Mai der ungeraden Jahre werden diese Schweinezählungen als Vollerhebung durchgeführt, sonst handelt es sich um geschichtete Stichprobenerhebungen. Seit Mai 1999 wird im Rahmen der integrierten Erhebung von Viehbeständen, Bodennutzung und Struktur ein neues Stichprobenverfahren angewendet. Die letzte Vollerhebung wurde in Deutschland im Mai 1999 durchgeführt. Der Prozentsatz des in der Stichprobe erfassten Schweinebestandes ist wesentlich höher als der Prozentsatz der erfassten Betriebe, da die Betriebe mit sehr großen Viehbeständen im allgemeinen zu 100 % erfasst werden. Bei der Stichprobenerhebung im Mai werden bis zu 100.000 Betriebe befragt, bei der Stichprobenerhebung im November bis zu 80.000 Betriebe. Die Gesamtzahl der Betriebe mit Schweinebeständen belief sich im November 1999 auf ca. 139.000.

Bei den Stichprobenerhebungen handelt es sich um geschichtete Stichproben. Betriebe mit sehr großen Viehbeständen werden im allgemeinen in Schichten mit Auswahlsätzen von 100 % erfasst.

Deutschland führt die statistischen Schweineerhebungen (integrierte Erhebungen) flächendeckend (nicht nur in ausgewählten Regionen) durch.

Die Schätzung des Schweinebestandes, erfolgt bei den Stichprobenerhebungen durch eine Hochrechnung.

Die Erhebungen werden in Deutschland in der Kombination einer mündlichen Befragung der Landwirte durch Interviewer, einer schriftlichen Befragung sowie des Einsatzes von Verwaltungsdaten in Verbindung mit einer Erhebung (Pilotprojekt in Bayern und Baden-Württemberg) durchgeführt. Der durchschnittliche Rücklauf beträgt annähernd 100 %. Sollten die Auskünfte seitens der Landwirte nicht erteilt werden, werden zunächst wiederholte Mahnungen unter Hinweis auf die Auskunftspflicht bzw. Ordnungswidrigkeit und Zwangsgeld-/ Bußgeldregelungen zugestellt. Sollte diese Maßnahme erfolglos bleiben, wird in weiterer Folge der Hochrechnungsfaktor entsprechend erhöht. Mit der Befragung sind die statistischen Landesämter und die Kommunalverwaltungen betraut.

Deutschland beabsichtigt mittelfristig die statistischen Erhebungen über den Schweinebestand teilweise durch die Verwendung von administrativen Daten zu ersetzen. Als Datenquelle kann dafür auch das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) genutzt werden. In Bayern und Baden-Württemberg wird diese Vorgehensweise im Rahmen eines Pilotprojektes bereits seit Mai 1999 praktiziert.

Rindererhebungen

Deutschland führt zwei Rinderhebungen pro Jahr durch, und zwar im Mai und November. Es handelt sich hierbei um integrierte Viehzählungen in dem Sinne, dass gleichzeitig auch andere Vieharten (sowie die Bodennutzung und die Agrarstruktur) erhoben werden.

Im Mai der ungeraden Jahre werden diese Rinderzählungen als Vollerhebung durchgeführt, sonst handelt es sich um geschichtete Stichprobenerhebungen. Seit Mai 1999 wird im Rahmen der integrierten Erhebung von Viehbeständen, Bodennutzung und Struktur ein neues Stichprobenverfahren angewendet. Die letzte Vollerhebung wurde in Deutschland im Mai 1999 durchgeführt. Der Prozentsatz des in der Stichprobe erfassten Rinderbestandes ist wesentlich höher als der Prozentsatz der erfassten Betriebe, da die Betriebe mit sehr großen Viehbeständen im allgemeinen zu 100 % erfasst werden. Bei der Stichprobenerhebung im Mai werden bis zu 100.000 Betriebe befragt, bei der Stichprobenerhebung im November bis zu 80.000 Betriebe. Die Gesamtzahl der Betriebe mit Rinderbeständen belief sich im November 1999 auf ca. 277.000.

Bei den Stichprobenerhebungen handelt es sich um geschichtete Stichproben. Betriebe mit sehr großen Viehbeständen werden im allgemeinen in Schichten mit Auswahlsätzen von 100 % erfasst.

Deutschland führt die statistischen Rindererhebungen (integrierte Erhebungen) flächendeckend (nicht nur in ausgewählten Regionen) durch.

Die Schätzung des Rinderbestandes erfolgt bei den Stichprobenerhebungen durch eine Hochrechnung.

Die Erhebungen werden in Deutschland in der Kombination einer mündlichen Befragung der Landwirte durch Interviewer, einer schriftlichen Befragung sowie des Einsatzes von Verwaltungsdaten in Verbindung mit einer Erhebung (Pilotprojekt in Bayern und Baden-Württemberg) durchgeführt. Der durchschnittliche Rücklauf beträgt annähernd 100 %. Sollten die Auskünfte seitens der Landwirte nicht erteilt werden, werden zunächst wiederholte Mahnungen unter Hinweis auf die Auskunftspflicht bzw. Ordnungswidrigkeit und Zwangsgeld-/ Bußgeldregelungen zugestellt. Sollte diese Maßnahme erfolglos bleiben, wird in weiterer Folge der Hochrechnungsfaktor entsprechend erhöht. Mit der Befragung sind die statistischen Landesämter und die Kommunalverwaltungen betraut.

Deutschland beabsichtigt mittelfristig die statistischen Erhebungen über den Rinderbestand teilweise durch die Verwendung von administrativen Daten zu ersetzen. Als Datenquelle kann dafür auch das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) genutzt werden. In Bayern und Baden-Württemberg wird diese Vorgehensweise im Rahmen eines Pilotprojektes bereits seit Mai 1999 praktiziert.

Erhebungen des Schaf- und Ziegenbestandes

Deutschland führt jährlich eine Erhebung des Schafbestandes durch, nämlich im Mai. Der Ziegenbestand wird alle fünf Jahre geschätzt. Bei der Erhebung des Schafbestandes handelt sich um eine integrierte Viehzählung in dem Sinne, dass gleichzeitig auch andere Tierarten (sowie die Bodennutzung und Agrarstruktur) erhoben werden.

Im Mai der ungeraden Jahre werden diese Schafzählungen als Vollerhebung durchgeführt, sonst handelt es sich um geschichtete Stichprobenerhebungen. Seit Mai 1999 wird im Rahmen der integrierten Erhebung von Viehbeständen, Bodennutzung und Struktur ein neues Stichprobenverfahren angewendet. Die letzte Vollerhebung wurde in Deutschland im Mai 1999 durchgeführt. Der Prozentsatz des in der Stichprobe erfassten Schafbestandes ist wesentlich höher als der Prozentsatz der erfassten Betriebe, da die Betriebe mit sehr großen Viehbeständen im allgemeinen zu 100 % erfasst werden. Bei der Stichprobenerhebung im Mai werden bis zu 100.000 Betriebe befragt. Die Gesamtzahl der Betriebe mit Schafbeständen belief sich im Mai 1999 auf ca. 34.000.

Bei den Stichprobenerhebungen handelt es sich um geschichtete Stichproben. In Schichten mit Betriebe mit sehr großen Viehbeständen werden im allgemeinen Auswahlsätzen von 100 % erfasst.

Deutschland führt die statistischen Schaferhebungen (integrierte Erhebungen) flächendeckend (nicht nur in ausgewählten Regionen) durch.

Die Schätzung des Schafbestandes, der durch die Erhebung nicht erfaßt wird, erfolgt durch eine Hochrechnung.

Die Erhebungen werden in Deutschland in der Kombination einer mündlichen Befragung der Landwirte durch Interviewer, einer schriftlichen Befragung sowie des Einsatzes von Verwaltungsdaten in Verbindung mit einer Erhebung (Pilotprojekt in Bayern und Baden-Württemberg) durchgeführt. Der durchschnittliche Rücklauf beträgt annähernd 100 %. Sollten die Auskünfte seitens der Landwirte nicht erteilt werden, werden zunächst wiederholte Mahnungen unter Hinweis auf die Auskunftspflicht bzw. Ordnungswidrigkeit und Zwangsgeld-/ Bußgeldregelungen zugestellt. Sollte diese Maßnahme erfolglos bleiben, wird in weiterer Folge der Hochrechnungsfaktor entsprechend erhöht. Mit der Befragung sind die statistischen Landesämter und die Kommunalverwaltungen betraut.

Deutschland beabsichtigt mittelfristig die statistischen Erhebungen über den Schafbestand teilweise durch die Verwendung von administrativen Daten zu ersetzen. Als Datenquelle kann dafür auch das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) genutzt werden. In Bayern und Baden-Württemberg wird diese Vorgehensweise im Rahmen eines Pilotprojektes bereits seit Mai 1999 praktiziert.

Schlachtungsstatistik

Deutschland führt monatliche Statistiken über die Anzahl und das Schlachtgewicht der in den Schlachtstätten geschlachteten Tiere, deren Fleisch als für den menschlichen Verzehr geeignet ist ,und zwar für: Schweine insgesamt, Kälber, Färsen, Kühe, Bullen, Ochsen, Schafe insgesamt und Ziegen insgesamt.

Verfügbarkeit der monatlichen Schlachtungsdaten

 
Anzahl
Schlachtgewicht
Schweine, insgesamt
X
X
Kälber
X
X
Färsen
X
X
Kühe
X
X
Bullen
X
X
Ochsen
X
X
Schafe, insgesamt
X
X
Lämmer
-
-
Ziegen, insgesamt
X
X

Im Rahmen der Schlachtungsstatistik wird die Anzahl aller im Inland geschlachteten Tiere erfasst, und zwar durch sekundärstatistische Auswertung der durch Tierärzte und Fleischkontrolleure nach den Bestimmungen des Fleischhygienegesetzes amtlich untersuchten Tiere. Diese Angaben sind nach Tierarten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde), bei Rindern zusätzlich nach den Nutzungskategorien Kälber, Ochsen, Bullen, Kühe und weibliche Rinder untergliedert. Ferner wird nach gewerblichen Schlachtungen und Hausschlachtungen sowie nach der Herkunft der Schlachttiere (Inland, Ausland) unterschieden.

Im Rahmen der Schlachtgewichtstatistik werden monatliche Erhebungen über die Schlachtgewichte von Rindern, Kälbern, Schweinen und Schafen durchgeführt. Diese Angaben werden für die gewerblichen Schlachtungen ebenfalls sekundärstatistisch den Meldungen der Schlachtbetriebe über angelieferte Mengen und gezahlte Preise entnommen. Aufgrund der Verordnung über Preismeldungen für Schlachtvieh und Schlachtkörper außerhalb von notierungspflichtigen Märkten (4. ViehFIGDV) sind die Inhaber jener Betriebe meldepflichtig, denen Rinder, Kälber, Schweine oder Schafe lebend oder geschlachtet geliefert werden und die das Fleisch dieser Tiere für eigene oder fremde Rechnung verkaufen oder verarbeiten. Von der Meldepflicht ausgenommen sind grundsätzlich nur jene Betriebe, die im Durchschnitt wöchentlich weniger als 75 Schweine, 30 Rinder, 30 Kälber oder 50 Schafe schlachten. Allerdings können gemäß § 2, Absatz 2 der 4. ViehFIGDV auch Betriebe mit höheren Schlachtzahlen von der Meldepflicht befreit werden, sofern ihre Meldungen unter Berücksichtigung der umgesetzten Mengen für die Preisbildung keine Bedeutung haben. Auf die meldepflichtigen Betriebe entfallen in Deutschland ca. zwei Drittel aller gewerblichen Schlachtungen.

Die Schlachtgewichte von Pferden und Ziegen entsprechen langjährigen Durchschnittswerten. Diese werden vom Statistischen Bundesamt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten festgelegt. Für die Hausschlachtungen werden - mit Ausnahme der Schlachtungen von Schweinen - jene Durchschnittswerte veranschlagt, die für die gewerblichen Schlachtungen ermittelt wurden. Bei den hausgeschlachteten Schweinen, die erfahrungsgemäß einen höheren Ausmästungsgrad erreichen als gewerblich geschlachtete Schweine, wird ein durchschnittliches Schlachtgewicht gemäß Festlegung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angesetzt.

Außenhandelsdaten für Lebendtiere

Die Außenhandelsstatistik ist in Deutschland als Zentralstatistik konzipiert, deren Durchführung und Organisation einzig dem Statistischen Bundesamt unterliegt.

Seit der Vollendung des europäischen Binnenmarktes zum 1.1.1993 und dem damit verbundenen Wegfall der zollamtlichen Warenkontrollen an den Binnengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) wird in der Außenhandelsstatistik erhebungstechnisch zwischen Extra- und Intrahandel differenziert, d.h. die Erfassung der Daten über die grenzüberschreitenden Warenbewegungen erfolgt im Grundsatz entweder klassisch über die Zollverwaltung oder im Wege einer direkten Firmenanmeldung.

Die Extrahandelsstatistik (Rechtsgrundlage: Grund-Verordnung (EWG) Nr. 1172/95 des Rates über die Statistiken des Warenverkehrs mit Drittländern nebst Durchführungsverordnung und Änderungen) erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr Deutschlands mit den sogenannten Drittländern.

Die Erhebung der Extrahandelsdaten erfolgt traditionell über die Zollverwaltungen im Zeitpunkt der Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhr- oder Ausfuhrförmlichkeiten. Der hierbei zu verwendende Standardvordruck ist das Einheitspapier (EP); Er dient der gleichzeitigen Abwicklung der zoll-, steuer-, außenwirtschaftsrechtlichen und auch der außenhandelsstatistischen Formalitäten und besteht aus mehreren Exemplaren, von denen das Exemplar Nr. 2 - Ausfuhranmeldung - und das Exemplar Nr. 7 - Einfuhranmeldung- statistischen Zwecken dienen.

Die statistischen Meldungen sind somit integraler Bestandteil der Zollvordrucke und werden von den Zollstellen auf Vollständigkeit sowie offensichtliche Fehler geprüft und anschließend dem StBA übersandt. Dieses System garantiert eine nahezu vollständige Erfassung dieser Warenbewegungen.

Jede einfuhr- und ausfuhrseitige Warenlieferung bedingt die Durchführung von Zollförmlichkeiten. Im allgemeinen liefert daher der Einführer/Ausführer als Zollanmelder die statistischen Angaben. Die Anmeldung kann dieser selbst vornehmen oder sich durch einen Bevollmächtigten (z.B. Spediteur) vertreten lassen.

Die Intrahandelsstatistik (Einzelheiten siehe Rechtsgrundlage: Grund-Verordnung (EWG) Nr. 3330/91 des Rates über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten nebst Durchführungsverordnung und Änderungen) erfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr zwischen Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten der EU.

Der Warenverkehr innerhalb der EU, d.h. innerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft, wird zollrechtlich nur noch in bestimmten Fällen (z.B. bei Nichtgemeinschaftswaren) von der Zollverwaltung überwacht, so dass ein neues/anderes Erhebungssystem in Form einer Direktanmeldung durch die beteiligten Unternehmen eingerichtet werden musste, das sogenannte permanente statistische Erhebungssystem INTRASTAT (kurz Intrastat-System"). Das Intrastat-System ist u.a. durch eine enge Verknüpfung mit dem Umsatzsteuersystem gekennzeichnet, welches eine (indirekte) Kontrolle über die monatlich von den Unternehmen bei den Finanzämtern abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen ermöglicht.

Im Intrastat-System (Vordruck N) können grenzüberschreitende Warentransaktionen nur unter zwei Voraussetzungen angemeldet werden:

Alle anderen grenzüberschreitenden Warentransaktionen werden im Rahmen der vorgeschriebenen Zollverfahren erfasst.

Meldepflichtig sind die am innergemeinschaftlichen Warenverkehr beteiligten umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Zur Entlastung der Unternehmen wird eine sogenannte Assimilationsschwelle festgelegt, unterhalb derer keine statistische Anmeldung erforderlich ist.

Ausgenommen von der Erhebung sind u.a. Warenbewegungen von geringer wirtschaftlicher Bedeutung (z.B. Übersiedlungsgut) oder deren Erfassung besonders schwierig ist (z.B. Diplomatengut), sowie vorübergehende Warenein- und -ausfuhren (z.B. Messe- und Ausstellungsgut).

Neben diesen spezifischen Ausnahmen, die unabhängig vom angewandten Erhebungssystem gelten, existieren jedoch noch allgemeine Befreiungen, die die Besonderheiten der Erhebungssysteme berücksichtigen:

Erste Außenhandelsdaten sind ca. 6 Wochen nach Monatsende verfügbar. Detaillierte Ergebnisse nach weiteren 2 bis 3 Wochen.

Erzeugungsprognosen (Bruttoeigenerzeugung)

Die Mengenprognosen (Bruttoeigenerzeugung = BEE) von Schweinen leiten sich aus den Bestandsgruppen der Viehzählungsergebnisse für die einzelnen Prognoseintervalle wie folgt her:

Mastschweine (50-80 kg LG) BEE 1-2 Monate später

Jungschweine (20-50 kg LG) BEE 3-4 Monate später

Ferkel bis 20 kg LG BEE 5-6 Monate später

trächtige Sauen: BEE 7-10 Monate später

nicht trächtige Jungsauen BEE 11 Monate später

Diese Mengenprognose lässt sich durch monatliche Gleichverteilung der BEE auf Quartalsergebnisse umrechnen. Die auf Quartale abgestellten Prognosezeiträume beginnen zwei Monate nach den jeweiligen Zählungen, d.h. es wird auf zwei Monate der ersten Prognoseperiode verzichtet. Zur Erzeugungsprognose in den letzten zwei Monaten sind Informationen über die konjunkturelle Entwicklung der entsprechenden Jungsauenbestände, über die Wirtschaftlichkeit in der Ferkelproduktion und in der Schweinemast, Anzahl der Schlachttage und andere Kriterien heranzuziehen. Im praktischen Vorgehen werden die beobachteten Bestandsgruppen mit der zeitverzögerten BEE korreliert; daraus werden die Schätzparameter für die folgenden Intervalle abgeleitet. Dabei muss zwischen der BEE ohne Ferkelaußenhandel (Produktion aus älteren Bestandsgruppen) und derjenigen einschließlich Ferkelaußenhandel (Produktionsableitung aus Ferkel- und Sauenbeständen) unterschieden werden. Die Schätzung des Ferkelaußenhandels beschränkt sich auf das erste Quartal des Prognosezeitraums und wird durch Fortschreibung der bisherigen Entwicklung abgeleitet.

Die Prognose der BEE von Rindern und Kälbern basiert ebenfalls auf der Fortschreibung der zwischen einzelnen Bestandsgruppen und der entsprechenden zeitverzögerten BEE in den beiden der Viehzählung folgenden Halbjahren gefundenen Korrelationen. Dazu werden Kälberzugang und Aufzuchtquoten von Großrindern für die einzelnen Halbjahre bestimmt. Die jüngsten Ergebnisse basieren auf Fortschreibungen und Schätzungen der relevanten Bestände einzelner Kategorien (Kälber- und Milchkuhbestände, Rinder insgesamt) in der nächsten Periode und daraus abgeleiteter BEE. Einzelne Parameter wie Kälberzugang, Aufzuchtquoten etc. werden in die den Viehzählungen folgenden Jahresschätzungen übernommen. Bei Kälbern wird die Aufzuchtquote unter Berücksichtigung der agrarpolitischen und ökonomischen Rahmenbedingen geschätzt.

Die Produktionsschätzung von Kühen stützt sich auf die Bewegungen der Färsenbestände und der Remontierungsquote. Bei fixer Milchquote nehmen die Milchkuhbestände im Maße der geschätzten Leistungssteigerung ab, wogegen die Mutterkuhbestände prämienbedingt (noch) zunehmen. Im Außenhandel spielen Kühe, anders als Färsen, nur eine geringe Rolle. Die Schwankungen der Parameter sind bei Färsen stärker, was im wesentlichen durch die unterschiedlichen Bewegungen des Außenhandels mit Zucht- und Nutzfärsen verursacht wird, aber auch durch diskontinuierliche Entwicklungen der Remontierung von Milchkuhbeständen. Die Prognose stützt sich unter Berücksichtigung erwarteter Exporte auf die Bewegungen der Bestände von Nutz- und Zuchtfärsen sowie auf die von Schlachtfärsen.

Bei Ochsen und Bullen schwanken die Parameter im Zuge der Wiedervereinigung und der BSE-Krise relativ stark. Zur Prognose werden im ersten Halbjahr die Anfangsbestände über 1 Jahr alter männlicher Tiere sowie auf die Anfangsbestände von 0,5-1 Jahr alter männlicher Jungtiere des Vorjahres herangezogen. Die BEE des zweiten Halbjahres wird mit der gleichen Bestandsgruppe zum letzten Zählungstermin korreliert. Zudem werden die Prognosewerte durch andere Parameter wie Aufzucht von Ochsen und Bullen sowie durch weitere Bezugsgrößen verifiziert. Die Ochsenerzeugung spielt in Deutschland mit einem Produktionsanteil von gut 2 % der gesamten Ochsen- und Bullenproduktion nur eine untergeordnete Rolle.

Diese Ergebnisse werden - wie bei Schweinen - dem "Sachver-ständigenausschuss für die Auswertung der Viehzählungsergebnisse" in einer gemeinsamen Sitzung vorgestellt, dort erörtert, eventuell verändert und in Fachzeitschriften publiziert.

Die Vorausschätzung der BEE für Schafe und Ziegen orientiert sich an den (geschätzten) Viehbeständen an weiblichen Schafen und Lämmern bzw. Ziegen (Schätzung) zu den jeweiligen Zählterminen. Zur besseren Fundierung der Vorausschätzung werden anhand einer langjährigen Zeitreihe Quotienten aus Bruttoeigenerzeugung (in 1.000 Stück) je stichtagsbezogenen Anfangsbestand (in 1.000 Stück) gebildet. Diese so ermittelten Quotienten werden in den Vorausschätzungen annähernd konstant gehalten und mit Ergebnissen aus der Schlachtungsstatistik abgeglichen.

Alle Vorausschätzungen der BEE werden durch die Untererfassung des Handels mit lebenden Tieren im Bereich des Intrahandels beeinflusst. Daher werden in Deutschland seit 1993 bei der Berechung der BEE die Daten der nationalen Statistik zu Bezügen und Versendungen grundsätzlich mit Hilfe von Daten der anderen Mitgliedstaaten (Spiegelstatistik) ergänzt. Der Abgleich mit den anderen Mitgliedstaaten ist sehr aufwendig und wird erst am Ende eines Kalenderjahres durchgeführt. Grundsätzlich zeigt sich eine abnehmende Bedeutung der Zuschätzung.

Geflügelstatistik

Das Agrarstatistikgesetz schreibt monatliche Erhebungen in Geflügelschlachtereien über das geschlachtete Geflügel vor. Es werden Angaben über geschlachtete Jungmasthühner, Suppenhühner, Enten, Gänse, Truthühner sowie Perlhühner erhoben. Auskunftspflichtig sind die Inhaber der Geflügelschlachtereien mit einer Schlachtkapazität von mindestens 2.000 Tieren im Monat.