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Spanien
Viehbestandserhebungen
Die hier erläuterte Methodik bezüglich der Viehbestandserhebungen in Spanien ist seit dem EU-Beitritts Spanien (1986) gültig.
Schweineerhebungen
Spanien führt drei Schweineerhebungen pro Jahr durch, nämlich im April, August und Dezember. Bei diesen Erhebungen wird ausschließlich der Schweinebestand erhoben.
Bei diesen Erhebungen handelt es sich um Stichprobenerhebungen, bei denen sich der durchschnittliche Stichprobenfehler innerhalb der in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union festgelegten Grenzwerte bewegt. Die letzte Vollerhebung fand 1986 statt, aber auch in den Landwirtschaftszählungen sowie in den Strukturerhebungen werden die Bestände fortgeschrieben. Zur Zeit wird eine Viehbestandszählung mit Berichtszeitraum Dezember 1996 abgeschlossen. Diese Viehbestandszählung erfolgt unabhängig von Landwirtschaftszählungen und Strukturerhebungen. Durch die Stichproben werden zwischen 25 % und 30 % des gesamten Schweinebestandes erfaßt. Die Erhebungen umfassen 7.000 Betriebe, was einem Anteil von 7,5 % an der Grundgesamtheit entspricht.
Aufgrund der Landwirtschaftszählung wird das Verzeichnis sämtlicher Schweinehalter erstellt, das jährlich um Informationen aus Verwaltungsquellen ergänzt wird. Dieses Verzeichnis bildet den Stichprobenrahmen, auf dessen Grundlage die Stichprobe gezogen wird, mit der die Betriebe unter Rückgriff auf eine doppelte Schichtung erhoben werden: Dabei werden zwei Betriebsklassen (Betriebe mit Muttersauen und ohne Muttersauen) und acht Größenklassen (unter Zugrundelegung der Aufnahmekapazität an Muttersauen bzw. Mastschweinen) erhoben. Zwecks Verbesserung der Beantwortungsquote wird unter den Betrieben neben der Hauptstichprobe noch eine Ersatzstichprobe gezogen.
Alle drei Erhebungen werden in ausgewählten Regionen durchgeführt. In Regionen, deren Bestand weniger als 1 % des spanischen Gesamtbestandes und in denen die Schweinehaltung weniger als 5 % der landwirtschaftlichen Enderzeugung der Region ausmacht, wird keine Erhebung durchgeführt (Zugrundelegung des Agriflex-Prinzips). Es handelt sich dabei um: Asturien, Kantabrien, das Baskenland, die Region Madrid und die Kanarischen Inseln
Die Schätzung des Schweinebestandes, der durch die Erhebung nicht erfaßt wird, erfolgt aufgrund der Änderungen im Betriebsverzeichnis, das beibehalten wird, sowie aufgrund verschiedener einschlägiger Informationen administrativer Art.
Die Erhebungen werden mittels mündlichen Befragungen der Landwirte durch Interviewer durchgeführt. Da es eine Haupt- und eine Ersatzstichprobe gibt, werden zur Vermeidung von Stichprobenverlusten die nicht erreichbaren Betriebe in der Hauptstichprobe durch Betriebe aus der Ersatzstichprobe ersetzt. Treten dennoch Stichprobenverluste auf, werden die Potenzierungskoeffizienten revidiert und der Stichprobenrahmen nach Maßgabe der Ersatzbetriebe und der für den Austausch maßgeblichen Gründe auf jeden Fall neu berechnet. Mit der Befragung sind die Untergeneraldirektion für land- und ernährungswirtschaftliche Statistik des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährungswirtschaft unter Mitwirkung der in den Autonomen Gemeinschaften (Regionen) zuständigen landwirtschaftsstatistischen Dienststellen betraut. Der Rücklauf beträgt nahezu 100 %.
Spanien beabsichtigt mittelfristig (bis 2005) nicht, die statistischen Erhebungen über den Schweinebestand durch die Verwendung von administrativen Daten zu ersetzen.
Rindererhebungen
Spanien führt zwei Rinderhebungen pro Jahr durch, nämlich im Juni und Dezember. Bei diesen Erhebungen wird ausschließlich der Rinderbestand erhoben.
Bei diesen Erhebungen handelt es sich um Stichprobenerhebungen, bei denen sich der durchschnittliche Stichprobenfehler innerhalb der in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union festgelegten Grenzwerte bewegt. Die letzte Vollerhebung fand 1986 statt, aber auch in den Landwirtschaftszählungen sowie in den Strukturerhebungen werden die Bestände fortgeschrieben. Zur Zeit wird eine Viehbestandszählung mit Berichtszeitraum Dezember 1996 abgeschlossen. Diese Viehbestandszählung erfolgt unabhängig von Landwirtschaftszählungen und Strukturerhebungen. Durch die Stichproben werden zwischen 10 % und 15 % des gesamten Rinderbestandes erfaßt. Die Erhebungen umfassen 7.000 Betriebe, was einem Anteil von 3,5 % an der Grundgesamtheit entspricht.
Aufgrund der Landwirtschaftszählung wird das Verzeichnis sämtlicher Rindviehhalter erstellt, das jährlich durch Informationen aus administrativen Quellen aktualisiert wird. Dieses Verzeichnis bildet den Stichprobenrahmen, auf dessen Grundlage die Stichprobe gezogen wird, mit der die Betriebe unter Rückgriff auf eine doppelte Schichtung erhoben werden: Dabei werden drei Betriebsklassen (im wesentlichen Milchkuhhalter und Betriebe, die hauptsächlich andere Kühe als Milchkühe halten, sowie Kälbermastbetriebe) und zehn Größenklassen (unter Zugrundelegung der Aufnahmekapazität an den für die jeweilige Größenklasse typischen Tieren) erhoben. Zwecks Verbesserung der Beantwortungsquote wird unter den Betrieben neben der Hauptstichprobe noch eine Ersatzstichprobe gezogen.
Beide Erhebungen werden in ausgewählten Regionen durchgeführt. In Regionen, deren Bestand weniger als 1 % des spanischen Gesamtbestandes und in denen die Rinderhaltung weniger als 5 % der landwirtschaftlichen Enderzeugung der Region ausmacht, wird keine Erhebung durchgeführt (Zugrundelegung des Agriflex-Prinzips). Dies sind die Regionen Comunidad Valenciana, Region Murcia und die Kanarischen Inseln (In der Region Murcia und auf den Kanarischen Inseln führt jeweils die Region die Erhebung durch).
Die Schätzung des Rinderbestandes, der durch die Erhebung nicht erfaßt wird, erfolgt aufgrund der Änderungen im Betriebsverzeichnis, das beibehalten wird, sowie aufgrund verschiedener einschlägiger Informationen aus dem Verwaltungsbereich dieses Sektors.
Die Erhebungen werden mittels mündlichen Befragungen der Landwirte durch Interviewer durchgeführt. Da es eine Haupt- und eine Ersatzstichprobe gibt, werden zur Vermeidung von Stichprobenverlusten die nicht erreichbaren Betriebe in der Hauptstichprobe durch Betriebe aus der Reservestichprobe ersetzt. Treten dennoch Stichprobenverluste auf, werden die Potenzierungskoeffizienten revidiert und der Stichprobenrahmen nach Maßgabe der Ersatzbetriebe und der für den Austausch maßgeblichen Gründe auf jeden Fall neu berechnet. Mit der Befragung sind die Untergeneraldirektion für land- und ernährungswirtschaftliche Statistik des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährungswirtschaft unter Mitwirkung der in den Autonomen Gemeinschaften (Regionen) zuständigen landwirtschaftsstatistischen Dienststellen betraut. Der Rücklauf beträgt nahezu 100 %.
Spanien beabsichtigt mittelfristig (bis 2005) nicht, die statistischen Erhebungen über den Rinderbestand durch die Verwendung von administrativen Daten zu ersetzen.
Erhebungen des Schaf- und Ziegenbestandes
Spanien führt jährliche Erhebungen des Schaf- und Ziegenbestandes durch, nämlich jeweils im Dezember. Diese Erhebungen werden gemeinsam durchgeführt und es werden keine anderen Tierarten in die Erhebungen mit einbezogen, d.h. daß der Schaf- und Ziegenbestand gemeinsam, aber nicht in Verbindung mit anderen Tierarten erhoben wird.
Bei diesen Erhebungen handelt es sich um Stichprobenerhebungen, bei denen sich der durchschnittliche Stichprobenfehler innerhalb der in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union festgelegten Grenzwerte bewegt. Die letzte Vollerhebung fand 1986 statt, aber auch in den Landwirtschaftszählungen sowie in den Strukturerhebungen werden die Bestände fortgeschrieben. Zur Zeit wird eine Viehbestandszählung mit Berichtszeitraum Dezember 1996 abgeschlossen. Diese Viehbestandszählung erfolgt unabhängig von Landwirtschaftszählungen und Strukturerhebungen. Durch die Stichproben werden zwischen 10 % (bei Schafen) und 11 % (bei Ziegen) des gesamten Bestandes erfaßt. Da es sich um eine gemeinsame Erhebung handelt, besteht die Stichprobe aus jeweils 5 000 Betrieben beider Tiergattungen; dies entspricht 4,5 % der Gesamtbetriebe.
Aufgrund der Landwirtschaftszählung wird das Verzeichnis sämtlicher Schaf- und Ziegenhalter erstellt, das jährlich durch Informationen aus administrativen Quellen aktualisiert wird. Dieses Verzeichnis bildet den Stichprobenrahmen, auf dessen Grundlage die Stichprobe gezogen wird, mit der die Betriebe unter Rückgriff auf eine doppelte Schichtung erhoben werden: Dabei werden drei Betriebsklassen (im wesentlichen Schafhalter und Betriebe, die hauptsächlich Ziegen halten, sowie Schafmastbetriebe) und acht Größenklassen (unter Zugrunde-legung der Aufnahmekapazität an den für die jeweilige Größenklasse typischen Tieren) erhoben. Zwecks Verbesserung der Beantwortungsquote wird unter den Betrieben neben der Hauptstichprobe noch eine Ersatzstichprobe gezogen.
Die Erhebungen werden in ausgewählten Regionen durchgeführt. In Regionen, deren Bestand weniger als 1 % des spanischen Gesamtbestandes und in denen die Schaf- und Ziegenhaltung weniger als 5 % der landwirtschaftlichen Enderzeugung der Region ausmacht, wird keine Erhebung durchgeführt (Zugrundelegung des Agriflex-Prinzips). Dies sind die Regionen Galizien, Asturien und Kantabrien.
Die Schätzung des Bestandes, der durch die Erhebung nicht erfaßt wird, erfolgt aufgrund der Änderungen im Betriebsverzeichnis, das beibehalten wird, sowie aufgrund verschiedener einschlägiger Informationen aus dem Verwaltungsbereich dieses Sektors.
Die Erhebungen werden mittels mündlichen Befragungen der Landwirte durch Interviewer durchgeführt. Da es eine Haupt- und eine Ersatzstichprobe gibt, werden zur Vermeidung von Stichprobenverlusten die nicht erreichbaren Betriebe in der Hauptstichprobe durch Betriebe aus der Ersatzstichprobe ersetzt. Treten dennoch Stichprobenverluste auf, werden die Potenzierungskoeffizienten revidiert und der Stichprobenrahmen nach Maßgabe der Ersatzbetriebe und der für den Austausch maßgeblichen Gründe auf jeden Fall neu berechnet. Mit der Befragung sind die Untergeneraldirektion für land- und ernährungswirtschaftliche Statistik des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährungswirtschaft unter Mitwirkung der in den Autonomen Gemeinschaften (Regionen) zuständigen landwirtschaftsstatistischen Dienststellen betraut. Der Rücklauf beträgt nahezu 100 %.
Spanien beabsichtigt mittelfristig (bis 2005) nicht, die statistischen Erhebungen über den Schaf- und Ziegenbestand durch die Verwendung von administrativen Daten zu ersetzen.
Anmerkung zu den Viehbestandserhebungen
Spanien ist der Auffassung, daß die Berichtszeiträume für die Viehbestandserhebungen der einzelnen Tiergattungen in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zusammen gelegt werden sollten.
Schlachtungsstatistik
Die hier beschriebene Methodik der Schlachtungsstatistik ist in Spanien seit 1991 gültig.
Spanien führt monatliche Statistiken über die Anzahl und das Schlachtgewicht der in den Schlachtstätten geschlachteten Tiere, deren Fleisch als für den menschlichen Verzehr geeignet ist ,und zwar von: Schweinen insgesamt, Kälber, Färsen, Kühe, Bullen, Ochsen, Schafe insgesamt, Lämmer und Ziegen insgesamt.
Verfügbarkeit der monatlichen Schlachtungsdaten
Anzahl Schlachtgewicht Schweine, insgesamt X X Kälber X X Färsen X X Kühe X X Bullen X X Ochsen X X Schafe, insgesamt X X Lämmer X X Ziegen, insgesamt X X
Anhand einer Stichprobe von Viehschlachtbetrieben (Schlachthöfe) wird eine Monatserhebung durchgeführt. Die Stichprobenziehung wird von den Autonomen Gemeinschaften (Regionen) vorgenommen. In die Stichprobe fließen die Schlachthöfe ein, auf die - bezogen auf die einzelnen Autonomen Gemeinschaften - in jeder Tiergattung mindestens 70 % der Gesamtschlachtungen entfallen. Die Ergebnisse werden durch die außerhalb der Schlachthöfe vorgenommenen Schlachtungen ergänzt (Informationen aus administrativen Quellen sowie Experteninformationen).
Außenhandelsdaten für Lebendtiere
Die Außenhandelsdaten sind der spanischen Außenhandelsstatistik entnommen, die das Departamento de Aduanas e Impuestos Especiales (Abteilung für Zölle und Sondersteuern) des Spanischen Verwaltungsfinanzamts (Agencia Tributaria) erstellt.
Erzeugungsprognosen (Bruttoeigenerzeugung)
Schlachtvorausschätzungen werden erstellt; diese werden um die Vorausschätzungen für den Außenhandel von Lebend-Schlachtvieh ergänzt. Bei der Ermittlung der Schlachtungen kommen zwei Verfahren zum Einsatz: Das erste Verfahren besteht darin, die Zeitreihen für die Viehschlachtungen zu analysieren; dabei wird ein statistisches Modell auf die Werte der Reihe unter Rückgriff auf die Zeit als unabhängige Variable angewendet. Das zweite Verfahren beruht auf der Fortpflanzungstätigkeit der Muttertiere, wobei das Verhältnis zwischen den Muttertieren am Ende des Berichtszeitraums und den Tierschlachtungen während des betreffenden Zeitraums zugrunde gelegt wird. Die Endvorausschätzungen erhält man durch Verknüpfung beider Verfahren.
Geflügelstatistik
Im Rahmen der monatlichen Schlachtviehstatistik werden Monatsdaten für Schlachtungen von Schlachtgeflügel (Hähnchen, Hühner und sonstiges Geflügel) erarbeitet. Für die Zwecke der Vorausschätzungen zieht man Modelle auf der Grundlage der Eierbebrütungsdaten heran.