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Irland

Viehbestandserhebungen

Die in diesem Kapitel beschriebene Methodik bezüglich der Viehbestandserhebungen wurde in Irland mit den Referenzdaten Dezember 2000 und Juni 2001 angewendet.

Schweineerhebungen

In Irland werden jährlich zwei Erhebungen über den Schweinebestand durchgeführt, nämlich im Juni und Dezember. Bei allen Erhebungen handelt es sich um separate Schweineerhebungen.

Alle Erhebungen sind Vollerhebungen (wobei nur sehr kleine Einheiten ausgeschlossen werden).

Die Schweineerzeugung in Irland ist sehr spezialisiert. Im Jahr 1997 entfielen über 90 % des Schweinebestands auf 400 Schweineherden. Das Central Statistics Office (COS) führt im Juni und Dezember eine separate Erhebung bei den größten Schweineerzeugern durch (anhand von Informationen des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung und Teagasc (government farm agency)). Durch diese Erhebung werden nahezu 100 % des Schweinebestands erfaßt.

Die allgemeinen Betriebserhebungen im Juni und Dezember enthalten ebenfalls summarische Fragen über den Schweinebestand. Dadurch erlangt man Informationen über Betriebe mit einem geringen Schweinebestand. Bei der Landwirtschaftszählung 2000 wurde allen Betrieben das allgemeine Zählungsformular zugeschickt; die spezialisierten Schweineerzeuger erhielten darüber hinaus einen zusätzlichen Fragebogen über Schweine mit einer tiefer gegliederten Aufschlüsselung, beispielsweise mit fünf anstatt zwei Mastgewichtkategorien.

Durch die Stichprobenerhebungen werden 97 % der gesamten Schweinepopulation erfasst. Sie erstrecken sich auf etwa 550 Betriebe, d. h. auf 35 % aller Schweinehaltungsbetriebe. Allerdings werden auch alle spezialisierten Schweinehaltungsbetriebe in die Erhebungen einbezogen.

Die Daten werden mittels schriftlicher und telefonischer Befragung gewonnen. Die durchschnittliche Rücklaufquote liegt bei 95 %. Die Anzahl der fehlenden Antworten ist somit gering. Zur Schätzung der gesamten Schweinepopulation wird ein abgestimmtes Stichprobenverfahren herangezogen. Die Trends dieser Stichprobe werden auf die Schätzungen des Vorjahres angewandt. Mit der Durchführung der Erhebungen ist das COS betraut. Eine Kombination der Untersuchung der Veränderungen in der Stichprobe von den Betrieben und der Untersuchung des aggregierten aktuellen Rücklaufs mit Berücksichtigung des Nicht-Rücklaufs" wird verwendet.

Irland beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten fünf Jahre administrative Datenquellen anstatt statistischer Erhebungen über den Schweinebestand zu benutzen.

Rindererhebungen

In Irland werden jedes Jahr zwei Erhebungen über den Rinderbestand durchgeführt, nämlich im Juni und Dezember. Bei allen Erhebungen handelt es sich um integrierte Viehbestandserhebungen.

Alle Erhebungen sind Stichprobenerhebungen. Die letzte Vollerhebung wurde im Juni 2000 (und davor im Jahr 1991) durchgeführt. Im Rahmen des Stichprobenplans wird eine Schichtung anhand der bewirtschafteten Fläche und des gesamten Rinderbestands vorgenommen. Ferner wird ein abgestimmtes Stichprobenverfahren zugrunde gelegt, und zur Sicherstellung der geografischen Repräsentativität wird eine Wiederholungsstichprobe gezogen.

Durch die Stichprobenerhebung (vom Juni 1999) wurden 24 % der gesamten Rinderpopulation erfasst. Sie erstreckte sich auf etwa 29.000 Betriebe, d. h. auf 23 % aller Rinderhaltungsbetriebe.

Die Erhebungen werden in ausgewählten Regionen durchgeführt. Bei den Erhebungen im Juni und im Dezember werden Daten auf regionaler Ebene erhoben; allerdings werden nur die Ergebnisse der im Juni stattfindenden Erhebung auf regionaler Grundlage veröffentlicht. Die Daten werden auf der Ebene der Grafschaft erhoben und anschließend den entsprechenden regionalen Ebenen zugeordnet (Ebene NUTS 3).

Folgende Methode dient zur Schätzung derjenigen Rinderpopulation, die nicht durch die Stichprobenerhebungen erfasst wird: Es wird ein abgestimmtes Stichprobenverfahren angewendet, durch das ein Vergleich mit der letzten Landwirtschaftszählung vorgenommen wird. Nach der Zählung von 2000 wird das COS eventuell zur direkten Hochrechnung übergehen.

Die Daten werden mittels schriftlicher Befragung gewonnen Die durchschnittliche Rücklaufquote liegt bei 95 %. Bei wichtigen Viehhaltungsbetrieben wird telefonisch nachgefasst. Falls trotz umfangreicher Nachfassaktionen kein Rücklauf erfolgt, wird eine abgestimmte Vergleichsstichprobe zugrunde gelegt. Mit der Durchführung der Erhebungen ist das COS betraut.

Irland beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten fünf Jahre administrative Datenquellen anstatt statistischer Erhebungen über den Schweinebestand zu benutzen.

Erhebungen des Schaf- und Ziegenbestandes

In Irland werden jährlich zwei Erhebungen über den Schaf- und Ziegenbestand durchgeführt, nämlich im Juni und Dezember. Die Schaf- und Ziegenbestände werden separat erfasst. Bei allen Erhebungen handelt es sich um integrierte Viehbestandserhebungen.

Alle Erhebungen sind Stichprobenerhebungen. Die letzte Vollerhebung wurde im Juni 2000 (und davor im Jahr 1991) durchgeführt. Im Rahmen des Stichprobenplans wird eine Schichtung anhand der bewirtschafteten Fläche und des gesamten Schafbestands vorgenommen. Ferner wird eine abgestimmte Vergleichsstichprobe gezogen, und zur Sicherstellung der geografischen Repräsentativität wird eine Wiederholungsstichprobe gebildet.

Mit der Erhebung vom Juni 1999 wurden 25 % des Schafbestandes sowie 25 % des Ziegenbestands erfasst. Sie erstreckte sich auf etwa 10 000 Schafhaltungsbetriebe (23 %) und 800 Ziegenhaltungsbetriebe (23 %).

Die Erhebungen werden in ausgewählten Regionen durchgeführt. Bei den Erhebungen im Juni und im Dezember werden Daten auf regionaler Ebene erhoben; allerdings werden nur die Ergebnisse der im Juni stattfindenden Erhebung auf regionaler Grundlage veröffentlicht. Die Daten werden auf der Ebene der Grafschaft erhoben und anschließend den entsprechenden regionalen Ebenen zugeordnet (Ebene NUTS 3).

Folgende Methode dient zur Schätzung derjenigen Schaf- und Ziegenpopulation, die nicht durch die Stichprobenerhebungen erfasst wird: Es wird ein abgestimmtes Stichprobenverfahren angewendet, durch das ein Vergleich mit der letzten Landwirtschaftszählung vorgenommen wird.

Die Daten werden mittels schriftlicher Befragung gewonnen Die Rücklaufquote beträgt (nach der aktuellen Erhebung) 75 %. Bei wichtigen Viehhaltungsbetrieben wird telefonisch nachgefasst. Falls trotz umfangreicher Nachfassaktionen kein Rücklauf erfolgt, wird eine abgestimmte Vergleichsstichprobe zugrunde gelegt. Mit der Durchführung der Erhebungen ist das COS betraut.

Irland beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten fünf Jahre administrative Datenquellen anstatt statistischer Erhebungen über den Schweinebestand zu benutzen.

Schlachtungsstatistik

Die Erläuterung der Methodik zur Schlachtungsstatistik beschreibt die gegenwärtig angewandte Prozedur.

In Irland stehen monatliche Schlachtdaten zur Verfügung; sie enthalten die Anzahl und das Schlachtgewicht der Schweine insgesamt, der Kälber, Färsen, Kühe, Bullen und Ochsen, der Schafe insgesamt und der Lämmer.

Verfügbarkeit der monatlichen Schlachtungsdaten

 
Anzahl
Schlachtgewicht
Schweine, insgesamt
X
X
Kälber
X
X
Färsen
X
X
Kühe
X
X
Bullen
X
X
Ochsen
X
X
Schafe, insgesamt
X
X
Lämmer
X
X
Ziegen, insgesamt
-
-

Die in Irland zur Verfügung stehenden Schlachtdaten werden zwei Quellen entnommen. Die Schlachtungen in Betrieben, die über eine Ausfuhrlizenz verfügen, werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung erfasst. Diese Daten werden anschließend an das CSO weitergeleitet, in der Regel binnen vier Wochen nach dem betreffenden Monat. Die Schlachtungen, die an anderen Orten erfolgen, unterliegen in Irland der Kontrolle der kommunalen Behörden. Das CSO führt eine monatliche Befragung aller kommunalen Behörden in Irland durch, um diese Daten zu erhalten. All diese Daten stehen dem CSO in der Regel binnen vier Wochen nach dem betreffenden Monat zur Verfügung. Anhand der Daten von 1999 gibt die nachstehende Tabelle 1 Aufschluss über die prozentuale Verteilung der Schlachtungen nach Anzahl und Gewicht sowie den verschiedenen Schlachtstätten.

Tabelle 1

 
Rinder/Anzahl
Rinder/Gewicht
Schafe/
Anzahl
Schafe/Gewicht
Schweine/Anzahl
Schweine/Gewicht

Anteil (in %) der Schlachtungen in Betrieben, die über eine Ausfuhrlizenz verfügen

93,6 %
95,2 %
86,3%
83,9 %
95,3 %
95,6 %

Anteil (in %) der Schlachtungen, die unter der Kontrolle der kommunalen Behörden erfolgen

6,4 %
4,8 %
13,6 %
16,1 %
4,6 %
4,3 %

Anteil (in %) der sonstigen Schlachtungen (in Erzeuger-betrieben)

 
 
 
 
0,1 %
0,1 %

Außenhandelsdaten für Lebendtiere

Aufgrund der mangelnden Kontinuität der Statistik über den Handel mit Lebendtieren seit der Einführung des Binnenmarktes im Jahr 1993 ist das CSO auf Daten des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung sowie auf die amtliche Handelsstatistik angewiesen.

Rinder

Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung führt eine so genannte Rahmenerhebung" durch. Diese Erhebung gibt auf wöchentlicher Basis und aufgeschlüsselt nach den einzelnen Rinderkategorien Aufschluss über die Zahl der ausgeführten Rinder pro Bestimmungsort und Verschiffungshafen. Es gibt keine Meldeschwellen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung übermittelt diese Angaben dem CSO, und zwar in der Regel binnen zwei Wochen nach dem Bezugszeitraum. Diese Erhebung gibt Aufschluss über die folgenden Kategorien von Rindern: ausgemästete Bullen, ausgemästete Ochsen, ausgemästete Färsen, ausgemästete Kühe, Mastbullen, Mastochsen, Mastkühe, abgesetzte Bullen, abgesetzte Färsen, Kälber. Im Rahmen der amtlichen Handelsstatistik werden hingegen nur Daten über zwei Rinderkategorien erhoben: reinrassige Rinder zur Zucht und andere Rinder als reinrassige Zuchttiere.

Schafe und Schweine

Die Schätzungen für den Handel mit lebenden Schafen und Schweinen gestalten sich aufgrund des grenzüberschreitenden Handels zwischen Irland und Nordirland kompliziert, der durch die Rahmenerhebung des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung nicht erfasst wird. Daher werden die Schätzungen des gesamten Handels mit lebenden Schafen und Schweinen (Ein- und Ausfuhr) von Sachverständigen des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung sowie von Bord Bia (der irischen Behörde für die Vermarktung von Lebensmitteln) vorgenommen, und zwar alle sechs Monate.

Erzeugungsprognosen (Bruttoeigenerzeugung)

Die Erläuterung der Methodik zur Bruttoeigenerzeugung beschreibt die gegenwärtig angewandte Prozedur.

Hauptquelle für Erzeugungsvorausschätzungen im Hinblick auf die vorstehend aufgeführten Tiere sind die vom CSO im Juni und Dezember durchgeführten Viehbestandserhebungen sowie die Schlacht- und Handelsdaten. Diese Erhebungen ermöglichen eine Schätzung des gesamten Viehbestands im Land und somit aller Tiere, die zur Schlachtung und für den Handel mit Lebendvieh zur Verfügung stehen. Diese Angaben werden anschließend mit den zuständigen Sachverständigen des irischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung sowie Bord Bia (der irischen Behörde für die Vermarktung von Lebensmitteln) erörtert. Anhand ihrer Marktkenntnis werden Schätzungen für Schlachtungen sowie die Ein- und Ausfuhr von Lebendtieren vorgenommen. Was den Außenhandel mit Lebendtieren betrifft, so werden die Einfuhren von Lebendtieren bei der Berechnung der Bruttoeigenerzeugung auf der Sollseite und die Ausfuhren von Lebendtieren auf der Habenseite eingetragen.

Geflügelstatistik

Die monatlichen Schlachtdaten für Masthähnchen und Truthähne werden vom Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung erstellt. Daten über andere Geflügelarten liegen zwar vor, können jedoch für einige Geflügelarten aus Gründen der Vertraulichkeit nicht veröffentlicht werden. Dies gilt angesichts der Konzentration von Entenerzeugern in Irland insbesondere für Daten über Enten. Das CSO steht derzeit mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung im Hinblick auf die Übermittlung monatlicher Schlachtdaten für Masthähnchen und Truthähne an das CSO in Verbindung.

Nach Angaben des Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung geht man davon aus, dass das Schlachtkörpergewicht eines Masthähnchens 4,5 Pfund und das Schlachtkörpergewicht eines Truthahns 12 Pfund beträgt (1 Pfund = 0,4536 kg).

Das CSO verfügt über ein Modell, durch das anhand der Zahl des gewöhnlichen Geflügels und des sonstigen Geflügels auf dem Markt der Bestand des gewöhnlichen Geflügels und des sonstigen Geflügels im Land zum Zeitpunkt der Erhebung geschätzt wird. Die Quelle der Informationen ist das Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Entwicklung. Die Daten werden monatlich an das CSO übermittelt, meistens zwei bis drei Monate nach dem Referenzmonat. Die Daten werden kategorisiert nach: Legehennen, Masthähnchen und Truthähne.