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Österreich
Viehbestandserhebungen
Schweineerhebungen
In den Jahren bis inklusive 1992 wurde der Schweinebestand in Österreich viermal jährlich, und zwar am 3. März, 3. Juni, 3. September und 3. Dezember erhoben. Die März-, Juni- und Septembererhebung waren Stichprobenerhebungen, im Dezember wurden Vollerhebungen durchgeführt. Ab dem Jahr 1980 wurde aus Kostengründen nur jede zweite Dezembererhebung (ungerade Jahre) als Vollerhebung durchgeführt, dazwischen waren es Stichproben.
Ab 1993 passte man sich dem EU-Erhebungsrhythmus von nur mehr 3 Zählungen pro Jahr an, und zwar Anfang April, Anfang August und Anfang Dezember. Österreich wählte jeweils den 1. des Monats. Wie schon bisher wurde jede zweite Dezembererhebung als Vollzählung (Ausnahme 1997) durchgeführt.
Österreich wurde mit der Entscheidung der Kommission 2000/380/EG vom 29. Mai 2000 ermächtigt, pro Jahr nur zwei Erhebungen über den Schweinebestand durchzuführen. Österreich legte eine Studie vor, welche die Beibehaltung der Qualität der BEE- (Bruttoeigenerzeugung)Prognosen dokumentierte. In dieser Studie wurde eine Junierhebung durch die Berechnung eines linearen Trends der April- und Augusterhebungen simuliert und die Untersuchung zeigte, daß zwei Schweineerhebungen ausreichen, um die geforderten Daten liefern zu können.
Österreich führt daher zwei Schweineerhebungen pro Jahr durch, nämlich im Juni und Dezember. Im Dezember handelt es sich um eine integrierte Viehzählungen in dem Sinne, daß gleichzeitig auch andere Vieharten erhoben werden. Die Erhebung im Juni ist eine separate Schweinezählung.
Diese Schweinezählungen werden als Stichprobenerhebung durchgeführt. Der durchschnittliche Stichprobenfehler der letzten Jahre bei den durchgeführten Schweineerhebungen für die Gesamtzahl der Schweine lag bei 1,11 % bei 95 %iger statistischer Sicherheit. Die letzten Vollerhebungen waren im Dezember 1995 und Dezember 1999.
Die Betriebsauswahl erfolgt aufgrund der jeweils vorangegangenen Vollerhebung des Viehbestandes. Mit der Stichprobe werden 4.000 Betriebe im Juni und 7.000 Betriebe im Dezember erfaßt, was einem Anteil von 5 % bzw. 8 % an der Gesamtheit der schweinehaltenden Betriebe entspricht. Durch die Stichprobe werden 100 % des gesamten Schweinebestandes erfaßt.
Österreich führt die statistischen Schweineerhebungen (integrierte Erhebungen) nicht in ausgewählten Regionen durch.
Die Erhebungen werden in Österreich werden mit einer mündlichen Befragung der Landwirte durch Interviewer durchgeführt. Der durchschnittliche Rücklauf beträgt 100 %. Mit der Befragung sind die Städte und Gemeinden (Zählorgane) betraut.
Österreich beabsichtigt mittelfristig (bis 2005), die statistischen Erhebungen über den Schweinebestand durch die Verwendung von administrativen Daten zu ersetzen. Als Datenquelle steht die zentrale Schweinedatenbank zur Verfügung.
Rindererhebungen
Mit der Entscheidung der Kommission 2000/554/EC vom 6. September 2000 wurde die Republik Österreich ermächtigt, die Bestandserhebungen von Rindern gemäß der Richtlinie 93/24EWG des Rates teilweise durch eine Nutzung der Rinderdatenbank (RDB) zu ersetzen, um so alle statistischen Informationen zu erhalten, welche diese Richtlinie vorsieht. Die Genehmigung für die Nutzung der Rinderdatenbank gilt bis 31. Dezember 2003.
Ausgehend von der aktuellen Vollständigkeit und Repräsentativität der operationellen Verwaltungsdatenbank in Österreich, können aus der RDB statistische Informationen für folgende Elemente entnommen werden:
- Färsen
- Kühe
Folgende Elemente, die nicht aus der RDB entnommen werden können, sind Gegenstand einer zusätzlichen statistischen Erhebung, die mindestens 1.000 Betriebe umfaßt:
- - Rinder von weniger als 1 Jahr, Rinder, die als Kälber geschlachtet werden sollen
- - Rinder von weniger als 1 Jahr, andere
- - Rinder von weniger als 1 Jahr, andere, männlich
- - Rinder von weniger als 1 Jahr, andere, weiblich
- - Rinder von 1 Jahr bis unter 2 Jahren, weiblich, zum Schlachten
- - Rinder von 1 Jahr bis unter 2 Jahren, weiblich, andere
- - Rinder von 2 Jahren und darüber, weiblich, Färsen, zum Schlachten
- - Rinder von 2 Jahren und darüber, weiblich, Färsen, andere
- - Rinder von 2 Jahren und darüber, weiblich, Kühe, Milchkühe
- - Rinder von 2 Jahren und darüber, weiblich, Kühe, andere
Diese zusätzliche Stichprobe wird als eine mündlichen Befragung der Landwirte durch Interviewer durchgeführt. Der Rücklauf beträgt 100 %. Mit der Durchführung der Befragung sind die Städte und Gemeinden beauftragt.
Eine Kooperationsgruppe, bestehend aus Verantwortlichen der Statistik Austria, des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (dem Hauptverantwortlichen der Rinderdatenbank), erweitert um externe Vertreter der Landwirtschaftskammern, Experten der Universität für Bodenkultur Wien (Statistik, Veterinärwesen) und eines Vertreters der Europäischen Kommission, überwacht die statistische Verwendung der Verwaltungsdatenbank.
Diese Gruppe achtet insbesondere darauf, daß die Prozedur der Aktualisierung der Rinderdatenbank weiterhin eine hinreichende Vollständigkeit und Repräsentativität der Rinderdatenbank garantiert. Bei wesentlichen Änderungen der Rinderdatenbank wird immer eine detaillierte Untersuchung durch diese Gruppe durchgeführt.
Ein jährlicher Bericht zur Verwendung der Rinderdatenbank für statistische Zwecke ist von Österreich anzufertigen. Nach Ablauf der Ermächtigung hat Österreich der Europäischen Kommission einen Bericht vorzulegen, der einen Vergleich der Ergebnisse der Rinderdatenbank mit den Ergebnissen von Rindererhebungen ermöglicht. Zu diesem Zwecke wird 2003 parallel zur Agrarstrukturerhebung eine reguläre Rindererhebung durchgeführt, die den Anforderungen der Richtlinie 93/24/EWG des Rates gemäß Artikel 4 entspricht. Auf der Basis dieses Vergleichs sowie der jährlichen Berichte kann die Kommission, nach der Stellungnahme des Ständigen Agrarstatistischen Ausschusses, über die statistische Verwendung der Rinderdatenbank entscheiden.
Für die 2003 durchzuführende Rindererhebung bedeutet das konkret, daß die Variationskoeffizienten für die Gesamtzahl der Rinder 1 % und für die Gesamtzahl der Kühe 1,5 % nicht überschreiten dürfen. Es müssen so viele Betriebe berücksichtigt werden, daß zusammen mindestens 95 % des gesamten Rinderbestandes erfaßt werden. Dies läuft auf eine Stichprobengröße zwischen 4.000 und 5.000 Betrieben hinaus. Ziel ist es wie gesagt, allein aus dieser Erhebung die erforderlichen Daten über Rinder bereitstellen zu können. Die Ergebnisse der Erhebung können dann mit jenen der Rinderdatenbank verglichen werden, um einen Abschlußbericht über die Nutzung der Rinderdatenbank erstellen zu können und gegebenenfalls eine Verlängerung der Rinderdatenbank-Nutzung zu ermöglichen.
Darstellung 2
Zeitplan der Erhebungen in Österreich bei Verwendung de Rinderdatenbank
Die im Dezember ungerader Jahre anstehenden strukturellen Auswertungen nach Bestandsgrößenklassen werden während des Zeitraumes der gegenständlichen Ermächtigung auf Grundlage der Rinderdatenbank erstellt.
Österreich übermittelt der Europäischen Kommission zweimal pro Jahr, nämlich im Juni und Dezember, die Rinderbestandszahlen.
Bei den Erhebungen gemäß der Richtlinie 93/24 vom 1. Juni 1993 handelte es sich um Stichprobenerhebungen. Die letzte Vollerhebung wurde in Österreich am 1. Dezember 1999 durchgeführt. Diese Erhebungen wiesen einen durchschnittlichen Stichprobenfehler von 1,2 % für die Gesamtzahl der Rinder auf (bei 95 %iger statistischer Sicherheit).
Die Betriebsauswahl erfolgte aufgrund der jeweils vorangegangenen Vollerhebung des Viehbestandes und wird zukünftig wahrscheinlich unter Verwendung und Berücksichtigung der Rinderdatenbank erfolgen.
Durch die zusätzlichen statistischen Erhebungen bei der Nutzung der RDB werden 100 % des gesamten Rinderbestandes erfaßt. Es werden 1.000 Betriebe befragt, was einem Anteil von 1 % an der Grundgesamtheit entspricht. Die Erhebungen werden nicht in ausgewählten Regionen durchgeführt.
Erhebungen des Schaf- und Ziegenbestandes
Österreich führt jährlich Erhebungen über den Schaf- und Ziegenbestand durch, nämlich im Dezember. Die Erhebungen werden gemeinsam ausgeführt.
Bei den Erhebungen handelt es sich um Stichprobenerhebungen. Die letzten Vollerhebungen wurden im Dezember 1995 und 1999 durchgeführt. Der durchschnittliche Stichprobenfehler der letzten Jahre betrug bei den durchgeführten Schaf/Ziegenerhebungen 2,64 % für die Gesamtzahl der Schafe und 5,79 % für die Gesamtzahl der Ziegen bei 95 %iger statistischer Sicherheit. Die Betriebsauswahl erfolgt aufgrund der jeweils vorangegangenen Vollerhebung des Viehbestandes.
Durch die Erhebungen werden 100 % des gesamten Schaf/Ziegenbestandes erfaßt. Es werden 3.800 schafhaltende und 2.300 ziegenhaltende Betriebe befragt, was einem Anteil von 19 % bzw. 16 % an der Grundgesamtheit entspricht. Die Erhebungen werden nicht in ausgewählten Regionen durchgeführt.
Die Erhebungen werden in Österreich als eine mündlichen Befragung der Landwirte durch Interviewer durchgeführt. Der Rücklauf beträgt 100 %. Mit der Durchführung der Befragung sind die Städte und Gemeinden beauftragt.
Österrreich beabsichtigt mittelfristig (bis 2005) nicht, die statistischen Erhebungen über den Schaf- und Ziegenbestand durch die Verwendung von administrativen Daten zu ersetzen.
Schlachtungsstatistik
Österreich führt monatliche Statistiken über die Anzahl und Schlachtgewicht der in den Schlachtstätten geschlachteten Tiere, deren Fleisch als für den menschlichen Verzehr geeignet ist, und zwar von: Schweinen insgesamt, Kälber, Färsen, Kühe, Bullen, Ochsen, Schafe insgesamt, Lämmer und Ziegen insgesamt. Monatliche Statistiken liegen nur im Bereich der untersuchten Schlachtungen auf und sind im Bezug auf die Gesamtschlachtungen, also bei "Kälbern" und "Schweinen" (jeweils ~95% erfaßt), vor allem aber bei "Schafen/Lämmern" und "Ziegen" ( ~25% bzw. ~10% erfaßt) nicht repräsentativ.
Verfügbarkeit der monatlichen Schlachtungsdaten
Anzahl Schlachtgewicht Schweine, insgesamt X X Kälber X X Färsen X X Kühe X X Bullen X X Ochsen X X Schafe, insgesamt X X Lämmer X X Ziegen, insgesamt X X
Die untersuchten Schlachtungen werden monatlich von den einzelnen politischen Bezirken (Amtstierärzte) an die Statistik Austria gemeldet und dort zu Landes- und Bundesergebnissen zusammengefasst. Diese sind etwa ein Monat nach dem jeweiligen Berichtsmonat verfügbar. Die nicht untersuchten Schlachtungen werden teils im Rahmen der Viehbestandserhebungen (Schweine), teils durch Auswertung der Rinderdatenbank (Kälber) und auch durch Expertenschätzungen der Landwirtschaftskammern (Schafe, Ziegen) ermittelt.
Außenhandelsdaten für Lebendtiere
Unter KN-01 werden Lebendtiere erfasst. Die Daten werden im Rahmen von Intrastat (Warenverkehr innerhalb der EU) und von Extrastat (Warenverkehr mit Drittländern) erfasst. Für die Intrastatmeldungen bestehen Schwellenwerte (zur Zeit 2,000.000 ATS= 145 346 €). Die Außenhandelsdaten sind 12 Wochen nach Berichtsmonat verfügbar. Die Daten werden von der Statistik Austria" erfasst und aufgearbeitet.
Die Zahlen über den Außenhandel an Lebendtieren werden den Statistiken der Statistik Austria" entnommen. Oftmals zeigen allerdings Spiegelstatistiken (etwa mit dem größten österreichischem Handelspartner Deutschland), daß entweder die österreichischen oder die deutschen Zahlen fehlerhaft sein müssen. Es wird jedoch, um sich nicht dem Vorwurf der Manipulation auszusetzen, in jedem Fall in den offiziellen Berechnungen der österreichischen Statistik der Vorzug gegeben.
Erzeugungsprognosen (Bruttoeigenerzeugung)
Zur Errechnung der künftigen BEE von Schweinen wird empirisch festgestellt, zu welchem Prozentsatz jede einzelne altersabhängige Schweinekategorie in welchem Monat zur Schlachtung kommt. Diese Prozentsätze weichen je nach Erhebungsmonat (Juni oder Dezember), aber auch von Jahr zu Jahr voneinander ab. Die Abweichungen wurden dann gemittelt und dienen zur Fortschreibung.
Beispiel Junizählung: Die über 110 kg schweren Schweine kommen bereits im Viehzählungsmonat Juni zur Schlachtung und fallen daher nicht mehr in das erste Kalender-Prognosequartal Juli bis September. Ebenso werden ca. drei Viertel der 80 bis 110 kg schweren Tiere bereits im Juni geschlachtet. Im 1. Monat nach der Zählung, also im ersten Prognosemonat, fällt der Rest an 80 bis 110 kg schweren Tieren an sowie bereits ein großer Teil der Kategorie zwischen 50 und 80 kg, im Mittel des Untersuchungszeitraumes waren dies ca. 40 %. Im 2. Monat nach der Zählung, somit im zweiten Prognosemonat, wird der Rest an 50 bis 80 kg Tieren vermarktet. Im 3. Monat sind es ca. 40 % der Jungschweine (Gewichtsgruppe zwischen 20 und 50 kg). Auf das 4. Monat entfallen etwa 40 % der Jungschweine, im 5. Monat kommen die restlichen Jungschweine sowie ca. 30 % der Ferkel und im 6. Monat sind es etwas mehr als 40 % der Ferkel. Somit lassen sich zwei Kalenderquartale durch Aufsummierung der Monatswerte schätzen.
Im 7. Monat fällt immer noch ein beträchtlicher Teil an Ferkeln an, ein großer Teil der BEE entstammt aber bereits den Würfen aus dem gedeckten Sauenbestand vom 1. Juni. Der auf diese Tiere entfallende Anteil der BEE wurde folgendermaßen geschätzt:
Es wurde für einen längeren Zeitraum der fiktive Ferkelzugang je gedeckte Zuchtsau der einzelnen Quartale mit Hilfe der Bestandesgleichung errechnet und die gleichnamigen Quartale gemittelt. Dieser mittlere Ferkelzugang wurde mit der Zahl der gedeckten Sauen vom Quartalsbeginn multipliziert. Dadurch errechnet sich jener Tierbestand, der aus den gedeckten Sauen stammt. Dieser Tierbestand, der nun - zumindest zum Teil - schlachtreif sein müsste, wurde wieder mit empirisch gefundenen Prozentsätzen multipliziert und ergibt, gemeinsam mit dem zur Schlachtung (oder auch zum Export) kommenden restlichen Ferkelanteil die BEE-Menge des 7. Monats. Ähnlich (nur ohne die bereits verbrauchten Ferkel) wird für die Monate 8 und 9 verfahren. Durch Aufsummierung dieser 3 Monate errechnet sich die Bruttoeigenerzeugung des 3. Quartals.
Zur Errechnung der BEE von Rindern wird im wesentlichen ein Bestandesfortschreibungsverfahren angewendet. Dazu werden Übergangsparameter von einer Tierkategorie zur altersmäßig nächsten errechnet und diese fortgeschrieben. Die wichtigsten diesbezüglichen Parameter sind die Abkalbequote, die Kälber-Schlachtungsquote, die Aufzuchtquote, der Kuhbestandsumtrieb sowie die Schlachtquote. Leider kommt es in den letzten Jahren durch externe Einflussfaktoren (Kälberaktion/Herodesprämie, BSE-Seuche, etc.) immer wieder zu mehr oder weniger starken Störungen in der Konsistenz dieser Übergangsparameter. Dadurch wurde auch die Genauigkeit der Rinderprognosen negativ beeinflusst. Auch die Ungenauigkeiten in der Aussenhandelsstatistik haben einen negativen Einfluss auf die Prognoserechnungen.
Der Bestand an Schafen und Ziegen ist in Österreich sehr klein, daher wird dem Prognoseverfahren der BEE von Schafen und Ziegen relativ wenig Augenmerk geschenkt. Im Prinzip wird die Relation des (Mutter)Schafbestandes vom Dezember des Vorjahres der BEE an Schafen und Ziegen gegenübergestellt, diese Relation trendextrapoliert und ergibt mit der neuesten Bestandeszahl die prognostizierte Bruttoeigenerzeugung.
Geflügelstatistik
Monatlich werden die Bruteiereinlagen und der Kückenschlupf in Betrieben mit einer Mindesteinlagekapazität von "500 Stück Bruteiern", sowie die Anzahl und das Gewicht von geschlachtetem Geflügel in Betrieben mit min. "5.000 Vorjahrsschlachtungen" erhoben. Unterschieden wird nach Lege-, Mast-, Trut- und Perlhühnern sowie Gänsen und Enten.
Im Rahmen der Versorgungsbilanzen für Geflügelfleisch werden zur Berechnung des Fleischanfalls die Daten der Bruteiereinlagen herangezogen. Der Grund dafür ist, daß die Schlachtungsdaten auch importiertes Lebend(schlacht)geflügel enthalten. Mit Hilfe der Außenhandelsstatistik könnte man auf die Bruttoeigenerzeugung schließen. Allerdings ist gerade der Geflügelsektor im Außenhandel mit großen Unsicherheiten behaftet.
Die Berechnung der Bruttoeigenerzeugung über die Bruteiereinlagen bringt zuverläßigere Ergebnisse. Für die Bereiche Hühner und Truthühner wird dieses Modell angewendet. Für die Enten- und Gänsefleischberechnung wird die Kückenstatistik verwendet.
Die Verwendung der Bruteiereinlage erfolgt unter Berücksichtigung der entsprechenden Vorlaufzeit (Brut- und Mastdauer) nach Geflügelart, Schlupf- u. Verlustquoten, Ein- u. Ausfuhren von Kücken und durchschnittliches Schlachtgewicht.